Simulieren – Informieren – Feedback geben

Windkraft für Herzogenrath hat das Ziel, eine neue, digitalisierte und innovative Form der Bürgerbeteiligung zu erproben, um den Ausbau der Windkraft in Herzogenrath gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten.

Nach der Auswertung der Umfrageergebnisse wird ein Meinungsbild als Entscheidungsstütze an Politik und Verwaltung weitergegeben, um Ausbaubedingungen und Beteiligungsoptionen unterstützend zu formulieren.

  • April 2022

    Start Forschungsprojekt Sim4Dialog

  • Herbst 2023

    Fertigstellung des Prototyp der App

  • Winter 2023/2024

    Ermittlung der potenziellen Standorte

  • Februar / März 2024

    Testphase der App

  • Mai bis Ende August 2024

    Live-Phase der App

  • ab September 2024

    Auswertung des Feedbacks

Feld mit Windkrafträdern in Herzogenrath Wirtschaft in Herzogenrath Bürgerbeteiligung in Herzogenrath
Feld mit Windkrafträdern in Herzogenrath

Klimaschutz aktiv gestalten

Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt Herzogenrath den Klimanotstand ausgerufen und damit der Eindämmung der Klimakrise höchste Priorität verliehen. Außerdem hat die Stadt sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die bilanzielle Klimaneutralität zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird aktuell eine Klimastrategie ausgearbeitet, die neben Mobilitätswende und Wärmeplanung auch den Ausbau der erneuerbaren Energien in Herzogenrath konkretisieren wird.

Die Entscheidungen, die wir heute im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende treffen, wirken sich auch auf zukünftige Generationen aus. Die Stadt Herzogenrath will die Lebensqualität in der Stadt im Sinne der Generationengerechtigkeit gewährleisten und geht deshalb als Vorreiterkommune in Sachen Klimaschutz aktiv voran. Herzogenrath kurbelt die Energiewende über das normale Maß hinaus an und wird durch die Klimastrategie in den kommenden Jahren konkrete Maßnahmen zur Umsetzung aufzeigen.

Die Windkraft ist in diesem Zusammenhang als saubere und nachhaltige Energiequelle eine zentrale Säule der Energiewende. Sie stellt bereits heute den mit Abstand größten Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland dar und ist daher auch ein Kernelement der Energiewende in Herzogenrath.

Wirtschaft in Herzogenrath

Grüner Strom für unsere Wirtschaft

Die Stadt Herzogenrath ist nicht nur Heimat für rund 47.000 Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch Standort von zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie weltweit führender Industrie. Um Herzogenrath als Standort für diese Unternehmen weiter attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten, ist auch die Versorgung mit günstigem und grünem Strom von großer Bedeutung.

Zahlreiche Unternehmen möchten bereits heute ihrer Verantwortung gerecht werden und ihre Produktions- und Betriebsprozesse umweltfreundlicher und klimaschonender gestalten. Hierzu kann der Ausbau von Windkraft in Herzogenrath einen unterstützenden Beitrag leisten. Gleichzeitig ermöglicht lokal erzeugte Windkraft besser planbare Strompreise und eine höhere Unabhängigkeit von der Verfügbarkeit und dem Preis importierter Rohstoffe zur Energieerzeugung. Hiervon profitieren natürlich nicht nur Wirtschaft und Industrie, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Der Ausbau von Windkraft in Herzogenrath wird auch als Möglichkeit für neue Wertschöpfung sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen gesehen, denn viele Aufträge für Planung, Errichtung und Betrieb neuer Anlagen können an Unternehmen aus der Stadt und der Region vergeben werden. Gleichzeitig profitiert die Stadt von steigenden Steuereinnahmen durch die Gewinne der Betreibergesellschaften der Anlagen und durch Beteiligungen an den Anlagen.

Bürgerbeteiligung in Herzogenrath

Durch effektive Beteiligung zu mehr Akzeptanz

Herzogenrath möchte nicht nur beim Erreichen der Klimaschutzziele eine Vorreiterrolle einnehmen, sondern auch beim Thema Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Weg dorthin. Dazu forscht die Stadt gemeinsam mit seinen Forschungspartnern an neuen, digitalen Formen des Bürgerdialogs. Im Forschungsprojekt Sim4Dialog wurde hierzu eine Smartphone-App entwickelt, die auf innovative Art und Weise die Felder Informationsvermittlung, Simulation von Ausbauszenarien und Einholung von Feedback in einer einzigen Smartphone-App vereint. Die App soll ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsformaten zum Einsatz kommt und die folgenden Eigenschaften und Vorteile bietet:

  • Für die Nutzung ist lediglich ein Smartphone notwendig, das so gut wie in jedem Haushalt in Deutschland verfügbar ist
  • Ausbauszenarien werden durch digitales Kartenmaterial und Simulationen anschaulich dargestellt
  • Informationen rund um das Thema Windenergie werden gebündelt und verständlich aufbereitet zur Verfügung gestellt
  • Das Feedback-Modul der App ermöglicht eine einfache Erfassung des Meinungsbildes, gezielter Wünsche, Sorgen und Vorschläge

Aufgrund des innovativen Charakters wird das Forschungsvorhaben „Sim4Dialog“ vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Nach einer erfolgreichen Pilotphase kann das Konzept auch auf andere Standorte in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus übertragen werden und leistet damit einen kommunenübergreifenden Beitrag zur Beteiligungsforschung.

Jetzt aktiv beteiligen und Herzogenrath als Vorreiterkommune in Sachen Klimaschutz unterstützen!

Vorteile der App

  • Technisch niederschwellig
  • Sehr hohe Reichweite
  • Interaktive Erkundung von potenziellen Windrad-Standorten über Erweiterte Realität
  • Darstellung und Vermittlung von Inhalten mit wenig Komplexität und intuitiver Bedienung
  • Einfache Schnittstelle für Feedback

Häufige Fragen zum Projekt Windkraft für Herzogenrath

Windkraft in Herzogenrath

Im Jahr 2023 hat die Stadt Herzogenrath eine Studie zur Ermittlung von Potenzialflächen für den Ausbau von erneuerbaren Energien in Herzogenrath in Auftrag gegeben. Auf Basis relevanter Planungsgrundlagen, wie beispielsweise der Bauleitplanung oder der Berücksichtigung relevanter Schutzgebiete, wurden so Potenzialflächen für den Zubau weiterer Windräder ermittelt. In einem nächsten Schritt erfolgte in Abstimmung zwischen RWTH Aachen und Stadt Herzogenrath eine weitere Eingrenzung dieser Potenzialflächen. Dabei wurden zusätzlich Mindestabstände zu u.a. Straßen, Gleisen und Naturschutzgebieten sowie ein Abstand von 500 m zu Wohngebäuden berücksichtigt. Basierend auf den bis zu diesem Punkt berücksichtigten Kriterien zur Flächenauswahl verbleiben auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath insgesamt vier Gebiete, in denen der Zubau von Windrädern denkbar ist. Dabei handelt es sich um:

    • landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen Hofstadt und Herbach
    • Betriebsgelände der Nivelsteiner Sandwerke
    • landwirtschaftlich genutzte Fläche westlich der Halde Noppenberg
    • landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich von Kohlscheid in Richtung Hasenwald

Auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath sind aktuell drei Windräder in Betrieb. Diese befinden sich ganz im Nordosten des Stadtgebiets zwischen Merkstein und Baesweiler. Alle drei Windräder haben eine Gesamthöhe von 146 m. Die beiden im Jahr 2006 in Betrieb genommenen Anlagen verfügen über eine Nennleistung von 2,0 MW. Die dritte Anlage wurde im Jahr 2009 in Betrieb genommen und weist eine Nennleistung von 2,05 MW auf.

Ja! Zum einen muss von den Betreibergesellschaften der Windräder, die auf dem Gebiet der Stadt betrieben werden, Gewerbesteuer an die Stadt Herzogenrath abgeführt werden. Darüber hinaus besteht durch das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien aus dem Jahr 2023 (EEG 2023) die Möglichkeit, dass die Betreibergesellschaften von Windenergie- und Freiflächen-PV-Anlagen, die von den Anlagen betroffenen Kommunen an den Gewinnen aus der Stromerzeugung beteiligen. Dies schließt auch Windräder ein, die bis zu 2,5 km von der Stadtgrenze entfernt errichtet sind. Das Gesetz sieht vor, dass die Betreibergesellschaften bis zu 0,2 Cent/kWh erzeugtem Strom an die Kommunen überweisen können. Eine Gegenleistung durch die Kommunen ist nicht erforderlich. Die Stadt Herzogenrath konnte seit dem Jahr 2023 solche zusätzlichen Verträge mit mehreren Betreibergesellschaften schließen. Mit den Einnahmen aus das Verträgen nach EEG 2023 werden Projekte im Bereich Klima- und Umweltschutz gefördert.

Wissenswertes zu Windrädern

Wenn Windräder an manchen Tagen oder stundenweise trotz ausreichendem Wind stillstehen, kann das mehrere Gründe haben. Hin und wieder werden Windräder für Wartungs- oder Reparaturarbeiten abgeschaltet. Insbesondere im Winter kann auch Vereisung zu Abschaltung führen, um Menschen und Tiere vor Eiswurf zu schützen. In diesem Bereich wird allerdings intensiv geforscht, um Abschaltungen durch den Einsatz eisabweisender Beschichtungen der Rotorblätter zu vermeiden. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht Abschaltungen ebenfalls vor, um Menschen vor zu starken Beeinträchtigen durch Schattenwurf sowie Vögel und Fledermäuse in bestimmten Brut- und Flugzeiträumen zu schützen. Außerdem können Windräder kontrolliert von Netzbetreibern abgeschaltet werden, wenn der produzierte Strom nicht mehr vom Netz aufgenommen werden kann. In diesen Fällen ist es technisch notwendig, Windräder vereinzelt stillzulegen, da die stundenweise Abschaltung bei anderen Stromquellen wie Kohlekraftwerken nicht möglich ist. Um diese Abschaltungszeiten zu minimieren, befindet sich das Stromnetz in Deutschland im Ausbau, damit der produzierte Strom aus Erneuerbaren Energien effizient in andere Regionen geleitet werden kann.

Die Energierückgewinnungszeit von Windrädern beträgt weniger als ein Jahr. Das bedeutet, die benötigte Energie für Errichtung, Betrieb und Rückbau wird innerhalb des ersten Betriebsjahres durch das Windrad erzeugt. Diesen Ausgleich nennt man Amortisierung. Zum Vergleich: fossile oder atomare Kraftwerke amortisieren sich im Hinblick auf die Energierückgewinnung nie. Außerdem sind Windräder zu 80 – 90 % recyclebar, da ein großer Teil der Anlagen aus Metall, Beton und elektronischen Komponenten besteht, die gut wiederverwertet werden können. Zu dem verbleibenden kleinen Teil aus Verbundmaterialien wird von den Herstellern zu Verwertungsmethoden geforscht.

Die in dieser App verwendete Abschätzung beruht auf den folgenden Annahmen: Ein Windrad an Land kann mit rund 2000 Volllaststunden im Jahr betrieben werden (das entspricht im Schnitt ca. fünfeinhalb Volllaststunden pro Tag). Durch ein Windrad mit 6 MW bzw. 6000 kW Leistung werden also jährlich etwa 12.000.000 kWh Strom erzeugt. Ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland benötigt 3500 kWh Strom pro Jahr. Demnach kann das in diesem Beispiel genannte Windrad mit 6MW Leistung in etwa 3400 Haushalte versorgen (6000kW*2000h/3500kWh = 3428 Haushalte).

Häufige Fragen bei Vorbehalten

Durch die Entwicklung technischer Vermeidungsmaßnahmen konnte in den letzten zwanzig Jahren die Beeinträchtigung durch den Schattenwurf eines Windrades gelöst werden. Durch die Integration einer Abschaltautomatik in den Anlagen kann ein zeitlicher Maximalwert der Beschattung gewährleistet werden. Die tatsächliche Beschattungsdauer einer Fläche darf demnach acht Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Somit stellt der Schattenwurf durch den rechtlichen und technisch geschaffenen Rahmen keine Beeinträchtigung dar.

Obwohl in Deutschland bisher keine systematisch umfassende Erhebung der Kollisionsraten erfolgt ist, kann davon ausgegangen werden, dass je nach Standort eines Windrades insbesondere bei Greifvögeln wie Rotmilan und Mäusebussard mit einem Konfliktrisiko zu rechnen ist. Dies wurde beispielsweise im Jahr 2005 in einer vom Bundesamt für Naturschutz in Auftrag gegebenen Studie festgehalten. Um dieses zu minimieren, werden technische und planerische Maßnahmen ergriffen. Der Standort eines Windrades kann beispielsweise in ausreichender Entfernung zu Feuchtgebieten ausgewählt werden, und Windräder können parallel zu der Hauptflugrichtung von Zugvögeln aufgereiht werden. Nach Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sollen die Windräder außerdem mit Antikollisionssystemen und anderen innovativen Maßnahmen ausgestattet sein. Für einen fledermausfreundlichen Betrieb existieren mittlerweile spezielle Abschaltalgorithmen.

Luftschallwellen mit sehr niedriger Frequenz werden als Infraschall bezeichnet. Das menschliche Gehör kann diesen nicht akustisch wahrnehmen. Ohne wissenschaftliche Grundlage berichten manche Menschen jedoch davon, bei sehr intensivem Infraschall Pulsation oder ein Druckgefühl wahrzunehmen. Bei Windrädern mit üblichem Abstand zu Wohnbebauung ist Infraschall jedoch weder hör- noch spürbar, da der Schalldruckpegel (gewissermaßen die “Lautstärke” des Windrades) nicht intensiv genug für die menschliche Wahrnehmung ist. Deshalb konnte bisher kein Zusammenhang zwischen Infraschall von Windrädern und gesundheitlichen Symptomen nachgewiesen wurde. Weitere Informationen rund um das Thema Infraschall sind beispielsweise in dieser Veröffentlichung des Umweltbundesamtes und dieser Veröffentlichung des bayerischen Landesamtes für Umwelt zu finden.

Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

In Deutschland unterliegt jedes Windrad mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern der Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) . Dies betrifft also fast alle neu errichteten Windräder, da sie meist 200 Meter und höher sind. Das BImSchG dient dem Schutz von Menschen und Natur vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Dazu regelt es die Rahmenbedingungen zu Errichtung, Betrieb und Beschaffenheit von Anlagen wie Windrädern, von denen entsprechende Gefahren für die Umwelt ausgehen könnten. Darüber hinaus legt das Gesetz zum Beispiel Grenzwerte für die von technischen Anlagen wie Windrädern verursachte Lärmbelastung fest und gibt Vorschriften wie die TA Lärm . vor, nach denen diese Belastungen gemessen und berechnet werden müssen.

Der Ausbau der Windkraft ist in der ganzen Bundesrepublik im Gange. Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Spitzenreiter bei Genehmigungszahlen, was sich deutlich auf die Zahlen bei Inbetriebnahmen die nächsten Jahre auswirken wird. Das Anfang 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windräder an Land (WindBG) sieht zudem vor, dass jedes Bundesland einen gewissen Anteil seiner Landesfläche für die Nutzung von Windkraft ausweist. Für das Land NRW sind es 1,8%. Durch das neue Gesetz soll der bislang noch zum Teil schleppende Ausbau von Windkraft nun bundesweit gefördert und beschleunigt werden.

Der Betreiber eines Windrades ist für die Finanzierung und Erstellung der Unterlagen für das Genehmigungsverfahren sowie den anschließenden Bau und späteren Betrieb zuständig. Das schließt die Instandhaltung der Anlage sowie beispielsweise die Verkehrssicherung ein. Außerdem ist der Betreiber verantwortlich für die Gewährleistung des entsprechenden Umweltschutzniveaus. Die gesetzlichen Grundlagen dazu befinden sich im Bundesimmisionsschutzgesetz . Es sind verschiedene Betreibermodelle möglich, in denen Windkraftprojekte von Kommunen, Investoren, Genossenschaften oder Bürgern und Bürgerinnen getragen werden.